gefügigAdjektiv sich einem von (autoritären) Personen ausgeübten Anspruch, Zwang, Befehl, derer Weisungen, Wünschen, Forderungen fügend, auf diesen einzugehen; (sich) unterordnend dies tun
haftbarAdjektiv Recht: jemanden für einen Schaden zur Verantwortung ziehen, zur Rechenschaft ziehen, gegebenenfalls Schadenersatz erhalten