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genocīdium németül

LatinNémet
genocīdium noun

GenozidSubstantiv
Straftat nach Artikel 6 des IStGH-Statutes, die alle Handlungen umfasst, welche objektiv darauf gerichtet sind, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe ganz oder zum Teil zu vernichten, und die subjektiv bezüglich der Einzeltaten nach Artikel 6 des IStGH-Statutes Vorsatz und außerdem die Absicht der vollständigen oder teilweisen Zerstörung der jeweiligen Gruppe in ihrer Eigenschaft als solcher erfordert