German | Latin |
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Anfechtung Substantiv Privatrecht: vom Gesetz eingeräumte Möglichkeit, eine mit einem als relevant anerkannten Irrtum behaftete oder falsch übermittelte oder durch widerrechtliche Drohung oder Täuschung veranlasste Willenserklärung durch einseitige Erklärung rechtlich zu vernichten | obsecrōnoun |