Germană | Latină |
---|---|
Anfechtung Substantiv vom Gesetz eingeräumte Möglichkeit, eine mit einem als relevant anerkannten Irrtum behaftete oder falsch übermittelte oder durch widerrechtliche Drohung oder Täuschung veranlasste Willenserklärung durch einseitige Erklärung rechtlich zu vernichten | obsecrōnoun |