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Gesetzloser▼Substantivein von der allgemeinen Gesellschaft ausgestoßener Mann, der sich nicht an die Gesetze hält
geächtet▼Adjektivvon etwas total ausgeschlossen, beispielsweise ein Person oder eine Gruppe von Personen
vogelfrei▼Adjektivim Mittelalter: als Strafe vom Reichsacht betroffen; ausgestoßen, keine Rechte und kein Eigentum mehr besitzend
ächten▼Verbals unerwünscht erklären
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