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nemo censetur ignorare legem bedeutet auf Deutsch

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nemo censetur ignorare legem

Unwissenheit schützt vor Strafe nichtBezieht sich allein auf die Kenntnis von Gesetzen bzw. eine Rechtsvorschrift. Der Gesetzgeber setzt voraus, dass sich jeder über die Gesetzeslage kundig macht. Tatsächlich kennt das Strafgesetzbuch aber nur Vorsatz und fahrlässiges Verhalten als Voraussetzung für eine Straftat. Daher muss bei jedem Einzelfall geprüft werden, ob zumindest fahrlässiges Verhalten vorliegt.