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befehlen▼Verbdurch (militärischen) Order an einem bestimmten Ort kommen lassen
beherrschen▼VerbMacht über jemand oder etwas ausüben
bestimmen▼Verbentscheiden, anordnen, über jemanden oder über etwas Verfügungsgewalt ausüben
gebieten▼Verbgehoben: jemandem etwas abnötigen, jemandem Befehle erteilen
gebieten▼Verbmit über; gehoben: über etwas herrschen
Maßstab▼SubstantivAnspruch an die Objektivität, Moral oder Sitte
Normalfall▼Substantivgewöhnlich vorherrschende oder eintreffende Situation oder Beurteilung der Lage
Richtlinie▼SubstantivRegel, die den Umgang mit einer Sache vorgibt, aber nicht den Zwang enthält, sich daran zu halten
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