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öffentliches recht bedeutet auf Latein

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Öffentliches Recht Substantiv
die Gesamtheit aller Rechtsnormen, die zwischen den (rechtlich gleichgestellten) Bürgern und den Behörden des Staats bzw. der mittelbaren Staatsverwaltung gelten; Rechtsbeziehungen, für die ein Über- und Unterordnungsverhältnis typisch ist

ius publicumnoun